Hier finden Sie unsere Blogbeiträge zu den verschiedenen Rechtsgebieten. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur einen ersten Einblick gewähren und keine Rechtsberatung ersetzen.
Der kostengünstigste Weg einer Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der/die Antragsteller/in einen Anwalt für das Scheidungsverfahren.
Um sich scheiden zu lassen muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser Antrag muss durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin bei Gericht eingereicht werden, da für den/die Antragsteller/in Anwaltszwang besteht.
Versorgungsausgleich bedeutet den Ausgleich der jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten. Grundsätzlich gilt das Teilungsprinzip, das bedeutet es wird die Hälfte jedes einzelnen Anrechtes eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten übertragen.
Sie sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag? Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch für die Schulden Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin haften. Ganz im Gegenteil.
Sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich anhand des Verfahrenswertes, der vom Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt wird.
Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ zu entnehmen.