Erbrecht in Augsburg: Kompetente Rechtsberatung für Ihr Anliegen

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Themen rund um das Erbrecht in Augsburg.

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Augsburg

Wobei wir Ihnen helfen können

Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkung

Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten

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Die gesetzliche Erbfolge ist die Grundlage dafür, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben aussehen wird. Jedoch entspricht das nicht immer den eigenen Wünschen. Es ist essenziell, die Vermögensnachfolge frühzeitig zu planen und zu regeln. So kommt es nach dem Ableben nicht zu Streit und Uneinigkeiten. Für einen Erblasser gibt es zwei Möglichkeiten eine letztwillige Verfügung zu treffen: Das Testament und den Erbvertrag. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass der Erblasser ein Testament jederzeit widerrufen oder ändern kann, während er an den Erbvertrag gebunden ist (Bindungswirkung). Allerdings ist dieses Rechtsgebiet durchaus komplex.

Als Ihre Anwälte für Erbrecht in Augsburg und Umgebung unterstützen wir Sie gern bei der Testamentsgestaltung. Dazu gehört keineswegs nur der schriftliche Teil. Wir analysieren auf Basis der gesetzlichen Erbfolge und des zu vererbenden Vermögens Ihre erbrechtliche Ausgangssituation. So werden im Testament alle nötigen Bestandteile berücksichtigt. Mit dem maßgeschneiderten Konzept unserer Rechtsanwälte übertragen Sie Ihr Vermögen ganz einfach auf die nächste Generation. Auch zum Thema Schenkung beraten wir Sie gern.

Prüfung von Erbverträgen und Testamenten

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Sie haben schon ein Testament, ein Erbvertrag oder eine anderweitige testamentarische Verfügung aufgesetzt, die Umstände haben sich jedoch geändert? Gerne prüfen unsere Anwälte dies und passen Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder andere testamentarische Verfügungen gemeinsam mit Ihnen an, damit im Erbfall alles nach Ihren Vorstellungen geregelt ist. Das hängt stark von den individuellen familiären Verhältnissen sowie Ihren persönlichen Wünschen und Belangen ab. Unsere Anwälte für Erbrecht beraten Sie auch zum Widerruf eines Testament und erläutern Ihnen, inwiefern Sie aus einem Erbvertrag wieder rauskommen.

Beratung zur Schenkung

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Ihre Vermögensnachfolge kann nicht früh genug geregelt werden, auch schon zu Lebzeiten. Die Schenkung wird im Erbrecht gern als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Dabei übertragen Sie Ihren Erben, meist innerhalb der Familie, noch zu Lebzeiten finanzielle Mittel. Das kann sich vor allem bei großen Vermögenswerten lohnen. Unsere Rechtsanwälte in Augsburg für Erbrecht beraten und unterstützen Sie hierbei gerne. Außerdem sind dabei auch viele weitere Problematiken zu berücksichtigen, zu denen Sie unsere Anwälte für Erbrecht in Augsburg gerne beraten und vertreten. Ein individualisierter Schenkungsvertrag hilft dabei, später den Überblick zu behalten. So ist allen Beteiligten klar, ob und wie eine Schenkung bei einem späteren Erbfall auf den Erbteil angerechnet wird. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Schenkung zu widerrufen.

Testamentsvollstreckung

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Nach dem Tod kommt es oft trotz letztwilliger Verfügung zu Streitigkeiten zwischen den Erben, insbesondere bei einer Erbengemeinschaft. Um diesen Entgegen zu wirken kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker anordnen, der sicher stellt, dass der Wille des Erblassers auch durchgeführt wird. Er kümmert sich somit um die sachgemäße Nachlassabwicklung. Als Testamentsvollstecker können Verwandte oder Bekannte aber genauso Dritte und häufig auch Rechtsanwälte für Erbrecht eingesetzt werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Testamentsvollstreckungen. Die Vergütung, die der Vollstrecker für seine Tätigkeit erhält, wird aus der Erbschaft bezahlt. Unsere Rechtsanwälte in Augsburg beraten Sie gerne zu Rechtsfragen hierzu.

Bei Konflikten mit einem Testamentsvollstrecker beraten und vertreten unsere Anwälte für Erbrecht Sie ebenfalls als Erben gegen den Testamentsvollstrecker.

Erbschaften

Abwicklung einer Erbschaft

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Stirbt der Erblasser, dann zieht dies den sogenannten Erbfall nach sich. Gemäß dem Erbrecht übernehmen Erben alles: vom Barvermögen über Immobilien und Verträge bis hin zu Schulden. Trotz der Trauer, die im Todesfall eintritt, müssen sich Erben um einige administrative Aufgaben kümmern. Bei vielen Punkten muss möglichst schnell entschieden und gehandelt werden. Das trifft unter anderem auf Sterbegeld- und Lebensversicherungen zu. Doch auch andere Aufgaben gilt es zu erledigen: Die Pflichtteilsansprüche müssen ausbezahlt werden, und es sind diverse Auflagen zu erfüllen. Kennen Erben ihre Ansprüche nicht, dann führt dies nicht selten zu Auseinandersetzungen, die das Vermögen des Erblassers vernichten. Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht bringen Licht ins Dunkel. Wir unterstützen Sie gerne zu Ihren Rechtsfragen zum Erbrecht und begleiten Sie durch diese Phase.

Ausschlagen des Erbes

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Da ein Erbe nicht nur aus Vermögen, sondern auch aus Schulden bestehen kann, liegt es in manchen Fällen nahe, die Erbschaft auszuschlagen. Das ist für Laien oftmals jedoch gar nicht so einfach. Mit der Unterstützung durch unsere Rechtsanwältin kann ermittelt werden, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden sollte und welche Optionen es gibt. Bei einer Ausschlagung sind bestimmte Fristen einzuhalten. Wir begleiten Sie kompetent durch das komplexe Verfahren.

Erbscheinverfahren

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Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes "Zeugnis" an einen oder mehrere Erben, über dessen Erbrecht und die Größe der Erbteile. Insbesondere für den Rechtsverkehr wird ein solcher Erbschein häufig benötigt, dabei gibt es verschiedene Arten des Erbscheins. Grundsätzlich wird vermutet, dass demjenigen, der als Erbe im Erbschein bezeichnet ist, das angegebene Erbrecht auch zusteht. Sollte der Erbschein somit nicht mit der tatsächlichen Erblage übereinstimmen sollte dringend gehandelt werden. Unsere Anwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei in Augsburg unterstützen Sie kompetent sowohl bei der Beantragung eines Erbscheins als auch bei der Klärung weiterer Fragen rund um das Erbscheinverfahren. Ebenso berät Sie unsere Anwaltskanzlei darüber, ob eine Alternative hierzu besteht.

Testamentsanfechtung

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Nicht immer sind alle Hinterbliebenen mit dem Testament einverstanden. Im Erbrecht besteht die Option, das Testament anzufechten, sofern bestimmte Gründe und Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies ist allerdings erst nach dem Tod des Erblassers möglich. Vor dem Tod ist eine Anfechtung nicht möglich, lediglich der Erblasser selbst kann sein Testament ggfs. widerrufen.

Unsere Rechtsanwältin für Erbrecht berät Sie über die möglichen Anfechtungsgründe, die Anfechtungsberechtigung, laufende Fristen und alle weiteren Rechtsfragen und unterstützt Sie bei der Anfechtung und den weiteren Schritten.

Erbenhaftung/Haftungsbeschränkung

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Das Erbrecht besagt, dass Erben nicht nur Vorteile genießen, sondern auch auf sogenannte Nachlassverbindlichkeiten stoßen können. Diese können entweder Schulden des Erblassers oder Erbfallschulden sein, die sich aus dem Erbfall ergeben. Gemäß dem Erbrecht haftet der Alleinerbe persönlich und unbeschränkt. Bei einer überschuldeten Erbmasse kann die Haftung der Erben gegenüber den Gläubigern jedoch auf den Nachlass beschränkt werden. Diese Beschränkung führt zur Separierung des Nachlasses vom Eigenvermögen. In unserer Kanzlei in Augsburg erläutern wir gerne die spezifischen Details der Haftungsbeschränkung in Bezug auf die Erbenhaftung.

Pflichtteil und Enterbung

Beratung für Erben

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Der Erblasser haben das Recht, gesetzliche Erben zu enterben. Die Gründe sind vielfältig. Allerdings gibt es eine Regelung des Gesetzgebers, aufgrund derer die wenigsten komplett leer ausgehen. Denn vor allem Kinder und Ehegatten haben einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Pflichtteilsberechtigte werden auf diese Weise geschützt. Wurden Sie wirksam enterbt und haben einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil? Wie hoch fällt der Pflichtteil in Ihrem Fall aus? Wollen Sie auf Ihren Pflichtteil verzichten? Unsere Rechtsanwältin für Erbrecht hilft Ihnen dabei, die Antworten auf diese wichtigen Fragen zu erhalten.

Beratung für Erblasser

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Sie möchten Ihre Angehörigen enterben, sind sich aber nicht sicher, was den Pflichtteil betrifft und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat? Gewöhnlich haben Erblasser in dieser Situation viele Fragen. Wichtig ist ein passgenaues Konzept, das individuell auf Sie zugeschnitten ist und all Ihre Belange berücksichtigt. Nur so kann gewährleistet werden, dass nach Ihrem Tod alles nach Ihren Wünschen verläuft. Wie Sie die Pflichtteilsansprüche von enterbten Ehegatten und Kindern reduzieren können, zeigt Ihnen unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht.

Erbengemeinschaften

Beratung der Erbengemeinschaft

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Bei mehreren Erben spricht man im Erbrecht von einer Erbengemeinschaft. Das Prinzip ist zunächst ganz einfach: Nach dem Ableben des Erblassers gehört allen alles, sodass alle Erben gemeinsam entscheiden und über das Erbe verfügen können. Dabei treffen allerdings unterschiedliche Befindlichkeiten und Interessen aufeinander. Damit alles seinen rechten Gang geht, bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei Unterstützung bei Rechtsfragen zur Erbengemeinschaft. Zudem bieten wir Ihnen dank unserer Spezialisierung auf Erbrecht eine eingehende Beratung und Vertretung, zur Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses.

Erbstreit

Schlichtung von Erbstreit und Vertretung der Interessen

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Viele Familien zerstreiten sich, wenn es um das Thema Erbschaft geht. Ein solcher Erbstreit kann sehr unschön werden und Beteiligte dauerhaft entzweien. Solche Auseinandersetzungen entstehen meist dann, wenn sich Erben übergangen fühlen. Selbst dann, wenn die Erbschaft im Testament klar und deutlich geregelt ist, findet sich Streitpotenzial. Manche versuchen, die Wirksamkeit oder Auslegung des Testaments oder eines Erbvertrags anzufechten. Besonders dann, wenn ein Testament von einem Laien handschriftlich verfasst wurde, birgt das ein hohes Fehlerpotenzial, das angefochten werden kann. Wenn ein Irrtum des Erblassers festgestellt wird, kann das Testament sogar unwirksam werden. Und beim Vorhandensein mehrerer Versionen entsteht nicht selten ein Streit darüber, welches Testament nun gültig ist. Ein Erbstreit wird vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Da es sich um ein sehr komplexes Verfahren handelt, tun Betroffene gut daran, sich einen Rechtsbeistand ins Boot zu holen. Unsere Kanzlei für Erbrecht unterstützt Sie gern dabei, Konflikte im Vorfeld einzudämmen und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Teilungsversteigerung beim Erbe einer Immobilie

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Wird nach dem Tod eine Immobilie vererbt und kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Erben, dann steht schnell die Teilungsversteigerung im Raum. Sie bietet die Möglichkeit, das Erbe gerecht aufzuteilen. Möchten Sie verhindern, dass es zur Teilungsversteigerung kommt? Wollen Sie Ihre Miterben eher von den Vorteilen einer gütlichen Einigung überzeugen? Oder möchten Sie eine Teilungsversteigerung veranlassen? Dann ist der Gang zum Anwalt für Erbrecht genau das Richtige. Wir setzen uns für Ihre Wünsche ein, beantworten Ihre Fragen und finden Lösungen.

Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaft

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DIe Erbengemeinschaft ist von Beginn an auf Auseinandersetzung ausgerichtet. Hierbei gibt es verschiedenste Möglichkeiten, wobei jeder Fall eine individuelle Herangehensweise erfordert. Zur Auseinandersetzung gehört zunächst die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten. Sie muss sich stets auf den gesamten Nachlass beziehen und kann erst verlangt werden, wenn der Nachlass teilungsreif ist. Die Verteilung des Erbes und die Umsetzung dessen wird im besten Fall von der Erbengemeinschaft einvernehmlich beschlossen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, wird eine rechtliche Erbauseinandersetzung notwendig. Unsere Rechtsanwältin für Erbrecht steht Ihnen in solchen Fällen beratend zur Seite. In Augsburg bieten wir unsere Expertise im Erbrecht an, um Mandanten bei der Erbauseinandersetzung kompetent zu begleiten.

Ann-Katrin Neumann

Ann-Katrin Neumann

Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin im Bereich Erbrecht

Klarheit in 3 Schritten

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Ann-Katrin Neumann

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