Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Verstirbt ein Mensch, dann geht es bald zwangsläufig um das Erbe. Groß ist die Überraschung, wenn von einem Testament ausgegangen wurde und es keines gibt.

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Verstirbt ein Mensch, dann geht es bald zwangsläufig um das Erbe. Groß ist die Überraschung, wenn von einem Testament ausgegangen wurde und es keines gibt. Angehörige stellen sich dann folgende Fragen: Wie sieht die Erbfolge ohne Testament aus? Und was müssen Erben beachten? Um die Beantwortung geht es im folgenden Beitrag.

Was sagt das Gesetz zur Erbfolge ohne Testament?

Das Erbrecht ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Dabei geht es nicht nur darum, wer das Recht auf den Nachlass eines verstorbenen Verwandten hat. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist auch geregelt, wie Menschen ihre Erben bestimmen dürfen. Zudem sind darin Paragraphen darüber enthalten, wie man ein Erbe ausschlagen kann.

Besonders wichtig ist die Regelung, wie die Erbfolge ohne Testament aussehen soll. Schließlich verfasst nicht jeder Mensch ein Testament oder einen Erbvertrag. Die Regel, die dann in Kraft tritt, ist die gesetzliche Erbfolge.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge kommt dann ins Spiel, wenn Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament und keinen Erbvertrag verfasst haben. Dabei haben Ehepartner und Lebenspartner eine Sonderstellung. Sofern sie nicht durch ein Testament explizit von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, sind sie erbberechtigt und stehen sogar über allen anderen Erben.

Für die gesetzliche Erbfolge werden Verwandte in verschiedene Ordnungen unterteilt:

  • Erben erster Ordnung: Kinder und Enkelkinder des Erblassers
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen
  • Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern und ihre Abkömmlinge
  • Erben fünfter Ordnung: Ur-Urgroßeltern und ihre Nachkommen

Diese Rangfolge muss beim Fehlen eines Testaments immer eingehalten werden. Dabei schließen Erben einer vorhergehenden Ordnung die nachfolgenden Erben aus. Das bedeutet: Wenn der Erblasser Kinder hatte, erhalten diese sein Erbe. Seine Eltern und Geschwister und alle darauffolgenden Ordnungen erhalten dann nichts.

Nicht zu den Verwandten zählen Schwiegereltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie Stiefkinder, weshalb sie auch nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden. Adoptivkinder gehören hingegen wie leibliche Kinder zu den Erben erster Ordnung.

Wer erbt, wenn es keine Erben gibt?

In manchen Fällen gibt es keine Angehörigen, oder die Personen, die erbberechtigt sind, schlagen ihr Erbe aus. In diesem Fall erbt der Fiskus. Wenn ein bisher unbekannter Erbe sein Erbrecht durch einen Erbschein nachweisen kann und das Erbe antreten möchte, kann die Fiskus-Erbschaft durch das Nachlassgericht aufgehoben werden.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament: Der Ablauf

Wenn es um die Erbschaft im Todesfall geht, müssen sich Erben an das zuständige Nachlassgericht wenden. Es ist ein Teil des Amtsgerichts und hat die Aufgabe, den Erbschein auszustellen. Wenn es kein Testament gibt, ist das Nachlassgericht in der Verantwortung, die gesetzliche Erbfolge zu klären. Es gilt als Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen rund um das Erbe.

Erben ohne Testament: Die Rolle des Ehegatten

Eine besondere Position im Erbrecht nimmt der Ehepartner des Verstorbenen ein. Fakt ist, dass ihm immer ein Erbteil zusteht. Dabei ist es ganz egal, wie viele andere Erben es noch gibt. Zwar schränkt der Ehegatte das Erbe anderer Erben ein, allerdings gehen sie dadurch nicht leer aus. Pflichtteilsberechtigte erhalten immer einen Teil, sodass Ehegatten oftmals keine Alleinerben sind. Das gilt sogar dann, wenn der Verstorbene seinen Ehepartner durch ein Testament als alleinigen Erben eingesetzt hat.

Die Erbanteil richtet sich danach, welche anderen Erben es noch gibt:

  • ein Viertel des Nachlasses, wenn noch Erben erster Ordnung vorhanden sind
  • die Hälfte des Nachlasses, wenn noch Erben zweiter Ordnung vorhanden sind
  • der gesamte Nachlass, wenn keine Erben der ersten bis dritten Ordnung vorhanden sind

Je nachdem, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben, kann sich der Erbanteil nochmals verändern. Eine Zugewinngemeinschaft hat zur Folge, dass sich der Erbanteil eines Ehepartners um ein Viertel erhöht. Diese gilt immer dann, wenn es keinen Ehevertrag gibt.

Was passiert bei einer Scheidung?

Geschiedene Eheleute haben keinen Anspruch auf den Nachlass. Einige Besonderheiten gibt es allerdings, wenn die beiden Ehepartner vor dem Ableben in Trennung gelebt haben, aber noch nicht geschieden waren.

Dann kommt es darauf an, von wem die Scheidung ausging. Hat der überlebende Partner die Scheidung eingereicht, der verstorbene Partner jedoch zu Lebzeiten nicht eingewilligt, oder waren noch nicht alle Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben, dann ist der Ehegatte gemäß Ehegattenerbrecht erbberechtigt.

Hat allerdings der verstorbene Ehegatte die Scheidung beantragt, und alle Voraussetzungen für eine Scheidung waren gegeben, dann ist der überlebende Partner nicht erbberechtigt. Die Scheidung wird als gültig betrachtet – selbst dann, wenn die Ehe auf dem Papier noch besteht.

Ist ein Anwalt für die Erbfolge ohne Testament ratsam?

Wenn es um den Nachlass eines verstorbenen Angehörigen geht, kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. Vor allem dann, wenn kein Testament vorhanden ist, kann es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Uneinigkeiten kommen. Daher entscheiden sich viele Betroffene für einen Anwalt, um den Nachlass zu regeln.

Erfahrene Anwälte wissen genau, welche Besonderheiten zu beachten sind und welche Regelungen berücksichtigt werden müssen. Wir haben bereits Erfahrungen mit dem Erbrecht und beraten Hinterbliebene gern zu ihren Rechten und Pflichten.

Sinnvoll ist eine Rechtsberatung auch für Erblasser. Zu Lebzeiten kann darüber aufgeklärt werden, inwieweit der Güterstand der Ehe die gesetzliche Erbfolge beeinflusst und ob es besser wäre, ein Testament aufzusetzen. So warten auf Hinterbliebene nach dem Ableben des Erblassers keine bösen Überraschungen.

Testament vorhanden: Diese Pflicht haben Erben

Das Standesamt wird spätestens einen Werktag nach dem Tod eines Menschen verständigt. Die Pflicht der Angehörigen besteht darin, einen Erbvertrag oder ein Testament unverzüglich beim Nachlassgericht zu melden. Auch alle Schriftstücke, die den letzten Willen darstellen könnten, müssen in diesem Zuge abgegeben werden. Kommen die Erben dieser Pflicht nicht nach, dann machen sie sich strafbar. Erben ohne Testament ist also nur dann möglich, wenn mit absoluter Sicherheit kein Testament vorhanden ist.

Gibt es ein Testament, dann sendet das Nachlassgericht den rechtmäßigen Erben ein Protokoll sowie eine Kopie der relevanten Dokumente zu. Wenn es tatsächlich kein rechtsgültiges Testament gibt, erfolgt die Verteilung des Nachlasses gemäß der gesetzlichen Erbfolge.

Fazit: Erfolge klar geregelt

Selbst wenn es kein Testament gibt, ist die Erbfolge klar geregelt. Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB festgehalten, sodass der Nachlass eines Erblassers entsprechend verteilt werden kann. Kommt es zu Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft, dann lässt sich dies anhand des Erbrechts klären. Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen gerne dabei.

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