Kann neuer Vermieter nach Hauskauf den Mietern kündigen?
Grundsätzlich bleibt das bisherige Mietverhältnis nach einem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin bestehen. Der neue Vermieter hat sodann die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Vermieter.
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22
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August
2024
Kann neuer Vermieter nach Hauskauf den Mietern kündigen?
Grundsätzlich bleibt das bisherige Mietverhältnis nach einem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin bestehen, lediglich nunmehr mit dem neuen Vermieter. „Kauf bricht nicht Miete“! Das bedeutet, dass der neue Eigentümer als neuer Vermieter in das bisher bestehende Mietverhältnis eintritt und sich somit grundsätzlich erstmal für den bisherigen Mieter nichts ändert, als der Vermieter selbst. Der neue Vermieter hat sodann die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Vermieter. Folglich kann der neue Vermieter den Mietern nur kündigen, wenn die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung allein wegen des Eigentümerwechsels ist auch durch den neuen Eigentümer nicht möglich.
Kann der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Der neue Vermieter kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. Dies geschieht nach einem Verkauf vor allem häufig bei Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Ist dies der Fall, sollte in jedem Falle ein/e Rechtanwalt/anwältin hinzugezogen werden. An eine Eigenbedarfskündigung sind hohe Ansprüche gebunden, weshalb die Kündigung auf Ihre Wirksamkeit geprüft werden sollte. Außerdem besteht ggf. die Möglichkeit im Härtefall der Kündigung zu widersprechen. Dies kann insbesondere aus sozialen Gründen möglich sein, wie Alter, Gesundheit oder mangels Ersatzwohnraums. Ein Widerspruch kann zumindest einmal für Aufschub sorgen.
Aber auch das Vorgehen gegen eine Eigenbedarfskündigung ist nicht immer aussichtslos. Auch gibt es ggf. sogar Schadensersatzansprüche, sofern der Eigenbedarf nachweislich vorgetäuscht wurde.
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Grundsätzlich ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kein Grund, den Mietern zu kündigen. Dies ist dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ zu entnehmen.
Grundsätzlich bleibt das bisherige Mietverhältnis nach einem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin bestehen. Der neue Vermieter hat sodann die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Vermieter.