Hier finden Sie unsere Blogbeiträge zu den verschiedenen Rechtsgebieten. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur einen ersten Einblick gewähren und keine Rechtsberatung ersetzen.
Grundsätzlich bleibt das bisherige Mietverhältnis nach einem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin bestehen. Der neue Vermieter hat sodann die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Vermieter.
Verstirbt ein Mensch, dann geht es bald zwangsläufig um das Erbe. Groß ist die Überraschung, wenn von einem Testament ausgegangen wurde und es keines gibt.