Hier finden Sie unsere Blogbeiträge zu den verschiedenen Rechtsgebieten. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur einen ersten Einblick gewähren und keine Rechtsberatung ersetzen.
Sie sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag? Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch für die Schulden Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin haften. Ganz im Gegenteil.
Versorgungsausgleich bedeutet den Ausgleich der jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten. Grundsätzlich gilt das Teilungsprinzip, das bedeutet es wird die Hälfte jedes einzelnen Anrechtes eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten übertragen.