Ihr Rechtsbeistand für Fragen im Baurecht
Wir bringen Sachlichkeit in Ihre Thema und finden Lösungen.
Augsburg
Wobei wir Ihnen helfen können
Privates Baurecht
Vergütung und Abschlagszahlungen
Fragen zur Thematik bezüglich der zu leistenden Vergütung als auch der Abschlagszahlungen begegnen uns immer wieder. Währen die entsprechenden Abschlagszahlungen im Rahmen eines Bauträgervertrages eindeutig geklärt sind, kommen bei anderen Vertragsarten bei den jeweiligen Parteien immer Fragen hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt auf.
Wir helfen Ihnen rund um diese Thematik Ihre Rechte und Pflichten im Auge zu behalten.
Mängelrechte und Gewährleistung
Das Werkvertragsrecht sieht nach der erfolgten Abnahme der Werkvertragsleistung bei Aufkommen von Mängeln für Unternehmer und Verbraucher mehrere Rechte vor. Die wichtigste Frage, die hier vorab zu klären ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme. An dieser orientieren sich die jeweiligen Mängel- und Gewährleistungsrechte. und -pflichten der Parteien. In diesem Bereich stellt sich oft die Frage, ob es ausreicht, lediglich die Symptome des jeweiligen Mangels anzuzeigen. Darüber hinaus ist der zeitliche Rahmen, in welchem die entsprechenden Rechte geltend zu machen sind, im Auge zu behalten. Hier sieht das Gesetz mehrere Verjährungszeitpunkte vor.
Wir helfen Ihnen in diesem Bereich Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen.
Abnahme der Bauleistung
Die Frage der Abnahme, wann die Abnahme verweigert werden darf oder gar durch Nutzung fingiert ist, stellen sich oftmals Verbraucher als auch Unternehmer. An dem Zeitpunkt der Abnahme orientieren sich weitere rechtliche Folgen wie z.B: der Möglichkeit und der Fälligkeit rund um das Thema Schlussrechnung aber auch der Zeitpunkt, in dem Mängelrechte bestehen und vor allem der jeweiligen Beweispflicht für das Vorhandensein und der Ursache von aufkommenden Mängeln.
Wir beraten Unternehmer oder auch Verbraucher bei Rechtsunsicherheiten zu diesen Themen.
Vertragsbeendigung
Es gibt einige Szenarien, weshalb sich eine Partei einseitig von dem Vertrag lösen möchte. Beispiele hierfür sind, um nur wenige zu nennen: Nicht rechtzeitige Fertigstellung, Verweigerung von Abnahme oder Zahlung von Abschlagsbeträgen.
Wir beraten Sie, welche rechtliche Handlung in Form von z.B. Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung in Ihrem Fall die strategisch für Sie beste ist und setzen diese für Sie durch.
Bauzeitverzögerung
Gerade im Rahmen eines Bauträgervertrages werden die Käufer immer wieder vor die Situation gestellt, dass der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann. Hier kommen immer wieder Fragen auf, wie das vertragliche Verhältnis doch noch erfolgreich beendet werden kann, ohne großen finanziellen oder wirtschaftlichen Schaden davonzutragen. Wir stehen hierbei zur Verfügung durch die rechtlichen Fragen und Strategien zu navigieren.
Bauvertrag
Der Bauvertrag regelt die Leistung und Gegenleistung der Parteien zum Thema Bauvorhaben. Ein Bauvorhaben kann der Neubau einer Immobilie sein, aber auch ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder lediglich eine einzelne Leistung an einem Bauwerk. Wir beraten Unternehmer und auch Verbraucher rund um das Thema Bauvertrag, ob nach BGB oder VOB Vorschriften.
Bauträgervertrag
Der Bauträgervertrag als Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Der Kaufvertrag regelt den Erwerb eines Grundstücks – der Werkvertrag (Bauvertrag) regelt die Beauftragung des Bauvorhabens auf diesem Grundstück.
Dies wird vor dem Notar geschlossen und sodann beurkundet. Für Laien ist das Vertragswerk oft nicht klar verständlich. Wir stehen Ihnen für Fragen und zur rechtlichen Prüfung zur Verfügung.
Öffentliches Baurecht
Bauaufsichtliches Einschreiten
Das Einschreiten durch die Baubehörde, genauer dem Bauordnungsamt, kann verschiedene Handlungsformen annehmen. In Betracht kommen hier der "Baustopp" bzw. die Baueinstellungsverfügung, die Nutzungsuntersagung, die Abrissverfügung etc. Liegt ein solcher Bescheid vor bzw. scheint dieser zu drohen, ist schnelles Handeln gefragt.
Wi helfen Ihnen, Ihr Bauvorhaben schnell wieder aufnehmen zu können.
Baugenehmigung
Nach dem Kauf des Grundstückes/der Immobile während des Planes des neuen Bauvorhabens kommen bereits Themen rund um den Bauantrag und der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens auf.
Wir helfen und unterstützen Sie neben der Geltendmachung Ihrer Rechte vor allem auch in der Kommunikation mit der entsprechenden Behörde in diesen Belangen.
Architektenrecht
Haftung
Bei jedem Bauvorhaben können Fehler entstehen. Oftmals stellt sich unter anderem dann die Frage, ob dies bereits dem Planungs- und Überwachungsbereich zuzuordnen ist.
Architekten werden immer häufiger (auch unberechtigt) in Anspruch genommen.
Wir stehen bei diesen Fragen der jeweiligen Partei zur Seite.
Architektenhonorar-Recht
Wir stehen Architekten zur Seite, Ihre Forderungen geltend zu machen und durchzusetzen.
Auftraggeber stehen wir zur Seite im Rahmen rechtlicher Fragen hinsichtlich der entsprechenden Leistungsstufen und helfen im Dschungel der HOAI den Überblick zu bewahren.
Christina Wallner
Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht
Klarheit in 3 Schritten
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Wir geben Auskunft, ob wir behilflich sein können und vereinbaren ein Beratungstermin.
Im Rahmen des kostenpflichtigen Beratungstermins erfolgt eine erste Beratung in der wir Klarheit mit Fachkenntnis schaffen.
Sodann können wir gemeinsam entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen soll.
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